Zahlung 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug werden die von Großbanken jeweils berechneten Zinsen und Spesen berechnet unter Vorbehalt aller weiteren Ansprüche. Uns unbekannte Firmen beliefern wir nur unter Nachnahme oder gegen Vorauszahlung.
Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Wechsel werden nur nach Vereinbarung angenommen; wir können sie dem Käufer zurückgeben, insbesondere wenn sie nicht diskontfähig sind oder Anlass zu Zweifeln an der rechtzeitigen Einlösung gegeben sind. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, Bekannt werden von Wechselprotesten und gegen den Schuldner angestrengter Klagen wird sofort unsere gesamte Forderung fällig.
Mit von uns anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen kann der Käufer ein Zurückbehaltungsrecht - sofern nicht ausschließlich als Sicherungsrecht - nicht geltend machen.
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, insbesondere eines Kontokorrentsaldos, unser Eigentum und darf vom Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußert werden. Künftige Forderungen aus Kaufverträgen über die Vorbehaltsware werden von vornherein an uns abgetreten. Vor vollständiger Bezahlung ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gelieferten Ware oder eine Abtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf nicht gestattet. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich anzuzeigen. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers können wir die gelieferte Ware zurückholen, womit aber kein Rücktritt vom Vertrag erfolgt.